Geschäftsbedingungen
AGB
§1 Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Auftraggeber (folgend Auftraggeber genannt) und DJ Dennis Eberle (folgend DJD genannt) abgeschlossen wird.
§2 Anfahrt
Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslocation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrt- Genehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Auftraggeber trägt für einzuholende Genehmigungen sämtliche Kosten.
§3 Besonderheiten am Veranstaltungsort
a) Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Auftraggeber für einen kostenlosen Helfer, der beim Be- und Entladen des DJ-Fahrzeuges zur Verfügung steht. Der Auftraggeber haftet für den Helfer nach den gesetzlichen Vorgaben für Erfüllungsgehilfen.
b) Der Auftraggeber plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet, optimalerweise in dem Raum in dem auch gespeist wird. Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein.
c) Spielt DJD im Freien, trägt alleine der Auftraggeber das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Auftraggeber die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz von DJD muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Auftraggeber für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für DJD und sein Equipment.
§4 Technische Anforderungen
a) Stromversorgung: Für die Technik von DJD wird eine Stromversorgung (230 V Steckdose) benötigt. Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen. Ein Anschließen der DJ-Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich. Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann / muss DJD zum Schutz seines Equipments, der Gebäudeelektronik und vor Bränden seine Dienstleistung sofort einstellen.
b) DJD übernimmt keine Garantie und Haftung für bereits vor Ort installierte Musik- sowie Lichttechnik hinsichtlich Zustands und Qualität. Für Schäden an dieser Technik haftet DJD nicht, es sei denn, der Schaden wurde durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht.
c) Der Platzbedarf des Equipments liegt zwischen 5 und 10 m².
§5 Licht- und Tonanlage
Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ-Anlage verursacht werden, trägt der Auftraggeber.
§6 Haftung
Sobald die Technik von DJD am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der
Auftraggeber bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung.
§7 Anmeldung der Veranstaltung
Der Auftraggeber ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und gegebenenfalls ist eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen und Versicherungen trägt der Auftraggeber.
§8 Angebot
Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die erstellten Angebote verlieren nach 4 Wochen ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.
§9 Unverbindliche Reservierung
Eine unverbindliche Reservierung von DJD ist nicht möglich.
Mündliche oder schriftliche Mail Zusagen ohne eine Buchungsbestätigung seitens DJD führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Terminreservierung.
§10 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot unterschrieben an DJD gesendet wurde (per Post, per Mail oder SMS). Mit diesem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB´s. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragschließenden Vertragspartner.
§11 Widerruf und Rücktritt vom Vertrag
Der Auftraggeber kann als Verbraucher/Privatperson den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei DJD ohne Angaben von Gründen schriftlich per E-Mail oder per Post widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
§12 Stornierungen seitens des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann darüber hinaus jederzeit den Vertrag stornieren. Dabei finden jedoch die folgenden Stornogebühren Anwendung:
- Bis 12 Wochen vor dem Event 25% der vereinbarten Auftragssumme / Gage
- Bis 4 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme / Gage
- Bis 1 Woche vor dem Event 80% der Auftragssumme / Gage
- Bei weniger als 7 Tagen vor dem Event 90% der Auftragssumme / Gage
§13 Musikauswahl
Vor der Veranstaltung werden musikalische Stilrichtungen mit dem Auftraggeber besprochen und Gäste können während der Veranstaltung Wünsche äußern. DJD ist in der Gestaltung seines Musikprogramms jedoch grundsätzlich frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Während des Empfangs und der Essenszeiten legt DJD nicht live auf, sondern spielt leise Hintergrundmusik ab.
§14 Auftrittsdauer / Mehrstunden
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Vertrag vereinbart etwa 1,5 Stunden vor Auftrittsbeginn durch DJD. Die Auftrittsdauer beginnt mit dem Laufen der Musik und endet wie in der „Pauschalen für die DJ-Dienstleistung“ vereinbart. In der Auftrittsdauer ist die Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Die An- und Abfahrt sowie die Auf- und Abbauzeit wird dem Auftraggeber nicht berechnet. Jede weitere vorgezogene oder zusätzliche am Abend vom Auftraggeber mündlich beauftragte Verlängerung wird im ½-Stundenrhythmus wie im Vertrag vereinbart abgerechnet.
§15 Zahlungskonditionen
Die Gage ist vom Auftraggeber / Auftraggeber nach der Veranstaltung nach Rechnungserhalt binnen 5 Werktagen zu überweisen. Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag und ist immer inkl. der gesetzlichen und zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung gültigen MwSt. zu überweisen.
§16 Stornierungen seitens des Künstlers
Sollte DJD erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich DJD einen gleichwertigen Ersatz für die DJ-Dienstleistung ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber für die Veranstaltung zu organisieren.
§17 Catering
Der DJ erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.
§18 Sonstige Bestimmungen.
Als Gerichtsstand gilt Düsseldorf sowie geltendes deutsches Recht. DJD überträgt dem Auftraggeber das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Namen zu veröffentlichen. Eventuell anfallende Kautionen (wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern verlangt) trägt der Auftraggeber.
§19 Salvatorische Klausel
Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DJD und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.